Anliegen und Ziele der Initiative

Die überparteiliche „Florestan“-Initiative wurde ins Leben gerufen, um aufzuzeigen: Kultur ist Leben, Kultur ist lebensnotwendig und deswegen durch Grundrechte geschützt. Grundrechte die derzeit mit Füßen getreten werden. Die „Florestan“-Initiative hinterfragt das undifferenzierte Stilllegen von Kultureinrichtungen trotz wirksamer Sicherheitskonzepte - sowie alle demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für unsere freie Gesellschaft in Gegenwart und Zukunft.

Die Bühnen wurden zuerst geschlossen und sollen als letzte wieder aufsperren obwohl mit aufwändigen Sicherheitskonzepten und lückenlosem Contact-Tracing Clusterbildungen - im Gegensatz zu anderen öffentlichen Bereichen - erfolgreich verhindert wurden. Die „Florestan“-Initiative will die Interessen aller beleuchten: auf der Bühne, hinter der Bühne und aller für die Kultur Lebenselixier ist.

Die „Florestan“-Initiative von Pianist & Dirigent Florian Krumpöck und Kulturmanager Mag. iur. Florian Dittrich wird zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch (ETHOS.legal) eine Verfassungsklage einbringen. Ziel ist die Klärung der Frage, ob die jüngste Schließung der Kulturstätten verfassungskonform war. Denn politische Entscheidungen müssen, um Bestand zu haben, ausreichend und sorgfältig argumentiert werden.

Folgende UnterstützerInnen haben sich bereits der Initiative angeschlossen: Günther Groissböck, Angelika Kirchschlager, Alfred Dorfer, Maria Happel, Roland Neuwirth, Gerti Drassl, Nikolaus Ofczarek, Otto Brusatti, Mathias Rüegg, Gerhard Ruiss, Georg Breinschmid, Sona Mac Donald, Johannes Krisch, Maria Köstlinger, Jürgen Maurer, Joseph Lorenz, Petra Morze, Ingrid Haselberger, Ernst Kovacic, Nina Proll, Thomas Gansch, Florian Petermann, Andrea Eckert, Agnes Katona, Otto Kargl, Stefanie Dvorak, Peter Paul Skrepek, Heinz Marecek, Esther Kinsky, Theresia Haiger, Herbert Lacina, Maria Bill, Fritz Kircher, Richard Maynau, Peter Gillmayr, Gernot Plass, und die Politikwissenschaftlerin Dr. Ulrike Guérot.

Internationale Unterstützung

Weiters erfährt die Florestan-Initiative internationale Unterstützung durch die GMD- und Chefdirigent*innenkonferenz e.V.

Kosten & Finanzierung


Dank zahlreicher Unterstützer*innen wurde bis Anfang Mai 2021 das Finanzierungsziel der Phase I bis zur Einbringung der Verfassungsklage in der Höhe von €48.000 erreicht

  • anwaltliche Vertretung: der verfassungsrechtlich einschlägig profilierte Anwalt Dr. Wolfram Proksch von der Kanzlei ETHOS.legal hat sich bereit erklärt, entsprechende Individualanträge auszuarbeiten und beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. - Anwaltskosten ca. €15.000
  • ein universitäres Rechtsgutachten - Kosten ca. €10.000
  • Pressebüro - Kosten ca. €5.000
  • Online & Social Media Services - Kosten ca. €8.000
  • Projektmanagement - Kosten ca. €5.000
  • Spesen & Unvorhergesehenes - Kosten ca. €5.000

Für die laufende Arbeit in der Phase II - während des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof - wurde ein Finanzrahmen von zumindest €14.000 benötigt:

  • anwaltliche Vertretung insbesondere für Ausarbeitung der Replik zur Äußerung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)  - ca. €5.000
  • Pressebüro – ca. €3.500
  • Projektmanagement - €3.500
  • Spesen & Unvorhergesehenes - €2.000


"Oh grauenvolle Stille"

(L. v. Beethoven: Kerkerszene aus Fidelio)

Auf welcher Seite der Gitter in Florestans Kerker befinden sich das Publikum und die Kunstschaffenden aktuell?

Eingesperrt von den Zwängen eines de facto Berufsverbotes? Ausgesperrt aus den heiligen Hallen von Adornos „Versöhnung von Mensch und Natur“?

Eingesperrt in der Lethargie einer teils durch wirtschaftliche Abhängigkeit erzwungenen Kritiklosigkeit; buchstäblich sprachlos ob der wachsenden Entdemokratisierung durch eine schleichende Aushöhlung von innen, bei der mehr oder weniger tatenlos zugesehen werden muss?

Oder gar ausgesperrt von der aktiven Mitwirkung an den Verhandlungen über die brisante Thematik sogenannter Systemrelevanz?

Ein politisches System, das zentrale Kulturstätten als bloße „Freizeiteinrichtungen“, und da eingebettet zwischen „Paintballanlagen“ und „Stätten zur Ausübung der Prostitution“ klassifiziert, ist bereits selbst das erste und offenkundigste Produkt eben dieses Systems, das zu einer beängstigend fortschreitenden Halb- und Unbildung führt. Der erschöpfende Diskurs über die Bedeutung von Kunst und Kultur als zentraler und unverzichtbarer Meilenstein einer umfassenden, humanistisch geprägten Allgemeinbildung kommt zu spät.

Wir stehen fassungslos vor dem Status quo, dass trotz der sorgsam in Kooperation mit, von Landes- und Bundesregierungen empfohlenen Gesundheitsexperten erarbeiteter Präventionskonzepte sowie Hygienemaßnahmen und trotz keinerlei relevanter Infektionsketten im Publikum sämtliche Kultureinrichtungen erneut Anfang November geschlossen wurden. Bei der angekündigten partiellen Öffnung Anfang Dezember scheinen Kultureinrichtungen offenbar nicht einmal der Erwähnung wert zu sein.

In letzter Sekunde wurden Verordnungen zu Entschädigungszahlungen erlassen, die aufgrund mittlerweile zum politischen Alltag gehörender dilettantischer Verhandlungs- und Formulierungsgeschicke zu Widersprüchlichkeiten geführt haben, der vor allem die Schwächsten der Kette zum Opfer fallen werden.

Müssen wir uns in einer freien Gesellschaft, die ein Anrecht auf Kunst, Kultur und altersunabhängiger Bildung als zentrale Säulen des Menschseins hat und die veranstalter- und künstlerseitig der Pflicht zur Vorsorge durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen nachgekommen ist, tatsächlich mit Begründungen von nicht weiter erörterter „Gleichbehandlung“ abspeisen lassen? Religiöse Veranstaltungen werden mit dem Verweis auf die drohende Verletzung von Grundrechten weiterhin ermöglicht und eine Schließung der Freiwilligkeit überlassen. Groteskerweise erscheint dann aber der grundrechtliche Schutz von Kunst und Kultur im gleichen Atemzug irrelevant! Welche politischen Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen liegen dem wohl zu Grunde?

Aber schließlich sind die Grenzen der rein rhetorischen Betrachtungen längst erreicht! Zu viele kritische Stimmen von natur- wie geisteswissenschaftlichen Expertinnen und Experten bleiben in der untergehenden Polyphonie unseres demokratischen Systems ungehört und werden lapidar dem allgegenwärtigen Pranger der „sozialen Medien“ überlassen.

Was bleibt, ist die dringliche Notwendigkeit einer verfassungsjuristischen Untersuchung:

  1. Präventionsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich führten zwischen Juli und Oktober 2020 zu keinerlei relevanten Infektionsketten im Publikum.
  2. Die unseres Erachtens unverhältnismäßige Maßnahme der jüngsten Schließungen verbunden mit keinerlei erkennbarer Absicht zur zeitnahen Wiedereröffnung von Kulturstätten nach dem Aufheben der aktuellen Ausgangssperren scheint also weder ein geeignetes, noch das gelindeste Mittel zu sein, um die Covid-19 Pandemie effektiv und effizient, und vor allem zielgerichtet einzudämmen.
  3. Bezüglich der Notwendigkeit dieser Schließungen wäre weiters festzuhalten, dass hier der Nutzen dem Schaden gegenübergestellt werden muss, um allenfalls eine Verhältnismäßigkeit zu begründen: Da jedoch keine relevanten Infektionsketten zu verorten sind, muss wohl auch der Nutzen der Schließungen offensichtlich vergleichsweise gering sein. Der Schaden hingegen ist bekanntermaßen für sämtliche Akteure des Kulturbetriebes geradezu existenzgefährdend - insbesondere für den Bereich der zahlreichen Freischaffenden.  

Kunst und Kultur sind eben nicht die liebevollen Verzierungen eines substituierbaren Freizeitgenusses von abgehobenen Kulturliebhabern. Kunst und Kultur sind offensichtlich volkswirtschaftlich systemrelevant; weit grundlegender ist es aber die Summe aller Kulturleistungen, die auf individueller wie kollektiver Ebene Identität stiftet und uns dem Menschsein näher bringt. Kunst und Kultur als kritisches Sprachrohr sowie die Möglichkeit der Teilhabe daran sind unentbehrliche Bausteine einer liberalen und demokratischen Gesellschaft!

Insbesondere bei Kulturschaffenden führt dies zur Verantwortung und damit Verpflichtung Partei zu ergreifen für das gesamtgesellschaftliche Interesse an einer lebendigen Kulturnation. Diese Verantwortung wollen wir wahrnehmen, indem wir die Anstrengung unternehmen, die Rechtmäßigkeit uns höchst zweifelhaft erscheinender politischer Entscheidungen zur Prüfung dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen.

Da wir davon ausgehen müssen, dass dem aktuellen Lockdown noch weitere folgen werden, hat die Frage nicht nur im Nachhinein, im Sinne einer wenig sachdienlich erscheinenden „Rechthaberei“, Relevanz, sondern ist auch für zukünftige Szenarien und Ersatzansprüche wegweisend. Da ähnlich undifferenzierte Beschlüsse auch im benachbarten EU-Ausland getroffen wurden, könnte der oft beschworenen Kulturnation Österreich hier tatsächlich eine Vorreiter-Rolle zukommen.

Bereits heute sind all diejenigen Verlierer der Krise, die sich vor, hinter und auf der Bühne nicht mehr begegnen dürfen. Noch größer aber wäre der Verlust für uns als Gesellschaft, wenn wir unsere rechtsstaatlichen Mittel nicht ergreifen und zentrale Fragen gar nicht erst stellen würden.

Der verfassungsrechtlich einschlägig profilierte Anwalt Dr. Wolfram Proksch von der Kanzlei ETHOS.legal hat sich bereit erklärt, entsprechende Individualanträge auszuarbeiten und beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.